Fokusgruppen Hausärzteinformation Organspende
Im Januar 2020 beschloss der Deutsche Bundestag einige Reformen in den Gesetzen zur Organspende. Die bis dato geltende Entscheidungslösung bleibt unverändert. Jedoch soll zukünftig die Auseinandersetzung mit und die Aufklärung zu Organ- und Gewebespenden gefördert sowie die persönliche Entscheidung besser dokumentiert werden. Im Rahmen des Gesetzes zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende ist u.a. die Einrichtung eines sogenannten Online-Registers geplant sowie die Möglichkeit für Hausärztinnen und Hausärzte, ihre Patientinnen und Patienten alle zwei Jahre über Organ- und Gewebespenden ergebnisoffen zu beraten.
Vor dem Hintergrund dieser Neuerungen beabsichtigte die BZgA, das bestehende Informationsmaterial für Hausarztpraxen zu aktualisieren und in der Überarbeitung die Bedürfnisse der Hausärztinnen und Hausärzte mit einfließen zu lassen, um eine möglichst hohe Akzeptanz innerhalb der Zielgruppe sicherzustellen.
Ziel der Evaluation war es, den Inhalt der Broschüre „Aufklärung zur Organ- und Gewebespende. Ein Leitfaden für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte“ durch die Zielgruppe überprüfen zu lassen. Es sollte analysiert werden, welche Unterstützungsbedarfe seitens der Hausärztinnen und Hausärzte zum Thema Organ- und Gewebespende bestehen bzw. welche Aufbereitungsform der Zielgruppe wünschenswert erscheint. Die Evaluation wurde durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in Auftrag gegeben.
Zur Messung wurden im Sinne eines Mixed-Methods-Ansatzes sowohl qualitative als auch quantitative Erhebungsmethoden eingesetzt. Hierbei wurde u.a. erfasst, welches Optimierungspotenzial die Zielgruppe in der Darstellung und hinsichtlich der thematisierten Inhalte der Broschüre sieht. Darüber hinaus werden mögliche Unterstützungsbedarfe sowie die Praktikabilität verschiedener Darstellungsformen erhoben.