Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Einbeziehung der AGB, Geltungsbereich
- Folgende allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die mit der inav – privates Institut für angewandte Versorgungsforschung GmbH (nachfolgend inav GmbH) geschlossen werden. Sie gelten mit der Auftrags-/Vertragsunterzeichnung als einbezogen und sind somit als Vertragsbestandteile zu betrachten.
- Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht Vertragsbestandteil, ohne dass es hierfür eines Widerspruches seitens der inav GmbH bedarf. Geschäftsbedingungen des Vertragspartners können ausschließlich dann Vertragsbestandteil werden, wenn die inav GmbH der Verwendung ausdrücklich und in schriftlicher Form zustimmt.
§ 2 Leistungen
- Die inav GmbH versteht sich als Dienstleistungsinstitution für Forschungs- und Beratungsdienstleistungen mit den folgenden Leistungsschwerpunkten:
1) Konzeption, Umsetzung und Evaluation innovativer Versorgungskonzepte sowie digitaler Gesundheitslösungen,
2) Versorgungsforschung im Gesundheitswesen,
3) Marktzugang von Gesundheitsleistungen und Gesundheitsprodukten,
4) Prävention und Gesundheitsforschung,
5) Digital Health,
6) Health Economics & Outcomes Research,
7) Strategieberatung und Business Research - Leistungen der inav GmbH sind geschäftsmäßig Dienstleistungen im Sinne des §§ 611 ff. BGB. Die konkret geschuldete Leistung wird im jeweiligen Auftrag spezifiziert.
- Soweit erteilte Aufträge und Termine und Fristen enthalten, gelten diese nur, sofern die inav GmbH deren Verbindlichkeit ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.
§ 3 Die inav GmbH als Auftragnehmerin
- Als Auftragnehmerin erbringt die inav GmbH ihre Leistungen eigenverantwortlich, selbstständig, leitend und nach seinem pflichtgemäßen Ermessen, frei von Weisungen des Auftraggebers.
- Ferner entscheidet die Auftragnehmerin in eigenem Ermessen, welche fachlich geeigneten Mitarbeiter sie einsetzt oder austauscht. Arbeitnehmer der Vertragsparteien unterliegen ausschließlich dem Weisungsrecht ihres jeweiligen Arbeitgebers.
§ 4 Die inav GmbH als Auftraggeberin
- Sofern schriftlich vereinbart, kann die inav GmbH zur Auftragsausführung in eigenem Ermessen geeignete Subunternehmer beauftragen, wobei sie dem Auftraggeber stets unmittelbar verpflichtet bleibt.
- Der Subunternehmer verpflichtet sich, sämtliche aus dem Auftrag folgende Verpflichtungen mit der Sorgfalt zu erfüllen und die Risiken in der Weise zu tragen, als hätte er einen eigenständigen Vertrag abgeschlossen, der auf die Erbringung des Auftrags gerichtet ist.
- Der Subunternehmer verpflichtet sich, Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und die gesetzlichen Vorschriften entsprechend zu berücksichtigen sowie auf Wunsch von seinen Mitarbeitern eine entsprechende Verpflichtungserklärung unterschreiben zu lassen. Hierunter fällt insbesondere die Verpflichtung der Wahrung des Sozialgeheimnisses nach Maßgabe der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften sowie die Wahrung des Datengeheimnisses der übermittelten Daten.
- Dem Subunternehmer ist es nicht gestattet, ohne Rücksprache mit der inav GmbH, Nachunternehmer zu beauftragen.
- Die inav GmbH verpflichtet sich, mit dem Auftragnehmer im Rahmen des jeweiligen Vertrages zu kooperieren. Leistungsverpflichtungen des Auftragnehmers, die ohne die erforderliche und zumutbare Mitwirkung der Auftraggeberin nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Mehraufwand erbracht werden können, pausieren während der Dauer dieses Zustandes. Dabei bleiben die Zahlungsverpflichtungen der Auftraggeberin gemäß dieser AGB unberührt. Ein hierdurch verursachter (zeitlicher) Mehraufwand ist der Auftragnehmerin zusätzlich zur vereinbarten Vergütung zu vergüten. Unberührt davon bleiben weitere Rechte und Ansprüche der Auftragnehmerin, insbesondere zur Kündigung des Auftrags aus wichtigem Grund.
- Der durch die inav GmbH beauftragte Subunternehmer verpflichtet sich gemeinsam mit der inav GmbH unmittelbar gegenüber dem primären Auftraggeber für die ordnungsgemäße Ausführung der Projektleitung zu haften.
- Darüber hinaus gelten die gesetzlichen Regelungen.
§ 5 Abrechnung der Leistungen
- Zahlungen sind vom Auftraggeber gemäß des vereinbarten Zahlungsplans zu leisten. Sie sind auf folgendes Konto zu überweisen.
Inav- privates Institut für angewandte Versorgungsforschung GmbH
IBAN: DE15100700240727453300
BIC: DEUTDEDBBER - Die Leistungsvergütung der Leistungen der inav GmbH wird fällig, wenn die vereinbarte Leistung erbracht wurde. Ausgenommen hiervon sind Abschlags-, Teilzahlungen und Vorauszahlungen, deren Vereinbarung sich die inav GmbH vorbehält.
- Bei einer Abweichung der vorab vereinbarten Beratungsstunden von bis zu 20 % bedarf es keines neuen Vertrags. Dies liegt darin begründet, dass sich der Projektaufwand in der Regel ex ante nicht exakt abgeschätzt lässt oder sich im Laufe des Projektes sogar verändern kann.
- Etwaige Erfolgsvergütungen können schriftlich per Individualabrede vereinbart werden.
§ 6 Kommunikation
Die Kommunikation zwischen der inav GmbH und dem Vertragspartner erfolgt persönlich, (Video)-telefonisch, per E-Mail und schriftlich. Soweit der Vertragspartner eine Kommunikation per E-Mail nicht wünscht oder besondere Sicherheitsanforderungen stellt, wie etwa die Verschlüsselung von E-Mails, wird der Vertragspartner die inav GmbH entsprechend vorab in Textform informieren.
§ 7 Kündigung eines erteilten Auftrags
- Die ordentliche Kündigung eines erteilten Auftrages ist ausgeschlossen.
- Jeder Vertragspartner ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen.
- Ferner kann die einvernehmlich Aufhebung eines Vertrags, ausschließlich durch einen schriftlichen Aufhebungsvertrag erfolgen.
- Im Falle einer wirksamen Kündigung werden die bislang erbrachten Leistungen nach den vereinbarten Stunden- bzw. Tagessätzen und Nebenkostenregelungen abgerechnet. Sofern keine Stunden- bzw. Tagessätze vereinbart wurden (z. B. bei Pauschalhonorar oder erfolgsabhängigen Vergütung), werden die jeweils üblichen Stunden- bzw. Tagessätze abgerechnet, sofern die Vertragsparteien nicht einvernehmlich eine Individualabrede treffen.
- Im Falle eines Annahmeverzugs, einer Obliegenheitsverletzung oder Pflichtverletzung seitens des Auftraggebers kann die inav GmbH den Auftrag fristlos schriftlich und unter Angabe des Grundes kündigen und zudem ungeachtet eines eventuellen Schadensersatzanspruchs sowie sonstiger Rechte und Ansprüche gemäß vorstehendem Absatz 3 abrechnen.
§ 8 Rechnungen an die inav GmbH
- Die Rechnungen sind unverzüglich zu erstellen. Sie sind elektronisch an einkauf@inav-berlin.de oder postalisch an
inav – privates Institut für angewandte Versorgungsforschung GmbH Schiffbauerdamm 12 D – 10117 Berlin
zu richten. - Die inav GmbH behält sich eine Frist von maximal 30 Tagen nach Empfang der Leistung oder alternativ nach Zugang der Rechnung zur Erfüllung eine Entgeltforderung vor.
- Beidseitig abweichende Zahlungsfristen können schriftlich per Individualabrede vereinbart werden.
§ 9 Haftung
- Die inav GmbH gibt keine Garantie und haftet nicht dafür, dass durch ihre vertraglichen Leistungen ein bestimmter (wirtschaftlicher) Erfolg erzielt wird.
- Sofern die inav GmbH die ihr obliegende Leistung nicht mit dem Eintritt der Fälligkeit oder nicht wie geschuldet erbringt, kann der Auftraggeber nur dann Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er der inav GmbH erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung mit der Erklärung gesetzt hat, dass er die Annahme der Leistung nach dem Ablauf der Frist ablehne.
- Die Haftung der inav GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen aus Pflichtverletzungen und Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
- Unberührt hiervon bleibt die Haftung aus Verletzung von Kardinalpflichten (Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf), die auch leichte Fahrlässigkeit der inav GmbH und ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen umfasst. In diesem Fall ist die Haftung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften der Höhe nach auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Die Auftragnehmerin haftet maximal in Höhe der im Rahmen des jeweiligen Vertrages von dem Auftraggeber an den Auftragnehmerin geleisteten bzw. zu leistenden Vergütung.
§ 10 Verjährung
Sämtliche Ansprüche des Auftraggebers verjähren 12 Monate, nachdem der Anspruch entstanden ist; dies gilt jedoch nicht, sofern die inav GmbH wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftet.
§ 11 Geheimhaltung
- Die Vertragspartner dürfen gegenseitig mitgeteilte und als geheimhaltungsbedürftig erklärte Informationen technischer oder geschäftlicher Art während der Dauer und für einen Zeitraum von drei Jahren nach Beendigung des Auftrages Dritten nicht zugänglich machen, sofern in den Verträgen oder im NDA keine abweichende Regelung vorgenommen wird.
- Sofern ein Auftragnehmer der inav GmbH für direkte Wettbewerber tätig werden möchte, hat er die inav GmbH darüber vorab zu informieren.
- Den von der inav GmbH beauftragten Unternehmen ist es für die Dauer von einem Jahr untersagt, mit beauftragenden Unternehmen/Körperschaften des öffentlichen Rechts Verträge einzugehen, die mit dem jeweiligen jeweils von ihm betrauten Projekt(en) in Verbindung stehen.
- Von den oben genannten Geheimhaltungspflichten kann im gegenseitigen schriftlichen Einverständnis abgewichen werden.
§ 12 Schutz des geistigen Eigentums
- Die im Rahmen des jeweiligen Vertrages erbachten Leistungen der inav GmbH (insbesondere jegliche Arbeitsergebnisse wie z. B. Analysen, Berichte und Empfehlungen) dürfen durch die Auftraggeberin nur intern und für die vertraglich vereinbarten Zwecke des jeweiligen Vertrages verwendet werden und nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Auftragnehmerin im Einzelfall weitergegeben oder verbreitet werden. Die Nutzung der erbrachten Leistungen der Auftragnehmerin von mit dem Auftraggeber verbundenen Dritten bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmerin bzw. einer gesonderten Vereinbarung.
- Soweit die im Rahmen des jeweiligen Vertrages erbachten Leistungen der Auftragnehmerin urheberrechtsfähig sind, bleibt die Auftragnehmer Urheberin. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung daran, dass durch vorstehenden Absatz 1 eingeschränkte, im Übrigen zeitlich und örtlich unbeschränkte, unwiderrufliche und nicht übertragbare einfache Nutzungsrecht.
§ 13 Datenschutz
Zur Information (vgl. § 33 Bundesdatenschutzgesetz):
- Die inav GmbH erhebt, verarbeitet und speichert personenbezogenen Daten in lokalen oder globalen elektronischen Systemen zum Zwecke der Vertragsabwicklung, der Dokumentation der Zusammenarbeit mit AG, Information und Beratung durch den AG im Kundenmanagement-System, um eventuelle Anfragen zu bearbeiten und zur Dokumentation diesbezüglich erfolgter Kommunikation. Die Verwendung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich diesen Zwecken, es sei denn, die Daten werden für ein rechtliches Verfahren benötigt. Es kann für die erwähnten Fälle erforderlich sein, dass die personenbezogenen Daten an andere (Dienstleistungs-)Partner zur unmittelbaren oder mittelbaren Erfüllung des Auftrages oder an die zuständigen Behörden innerhalb Deutschlands weitergegeben werden.
- Eine darüberhinausgehende Verwendung der personenbezogenen Daten findet nicht statt und bedarf der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung oder einer gesetzlichen Grundlage. Entsprechend anwendbarem Recht besitzt der AN Anspruch auf Auskunft, Löschung, Sperrung und Berichtigung seiner Daten.
- Ferner gelten die Datenschutzbestimmungen der inav GmbH, die auf der Webseite einzusehen sind.
§ 14 Außergerichtliche Streitbeilegung
Die inav GmbH behält sich vor nicht an außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen.
§ 15 Webseite
- Die Informationen auf der Webseite der inav GmbH sind allgemeiner Art und dienen dazu, das Unternehmen dem interessierten Internetnutzer vorzustellen. Die inav GmbH übernimmt die Haftung für die Inhalte seiner Webseite gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Die Zusammenstellung der Informationen erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt.
- Für Entscheidungen, die der Verwender auf Grund der vorgenannten Informationen trifft, übernimmt die inav GmbH keine Verantwortung. Der vorliegende Inhalt soll weder eine individuelle rechtliche, oder sonstige fachliche Auskunft oder Empfehlung darstellen und ist daher nicht geeignet, eine individuelle Beratung durch fachkundige Personen unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalles zu ersetzen.
- Die inav GmbH behält sich das Recht vor, die auf dieser Webseite angebotenen Informationen oder Dienstleistungen ohne Ankündigung jederzeit zu verändern oder zu aktualisieren.
- Verweise und Links auf Webseiten Dritter bedeuten nicht, dass sich die inav GmbH die hinter dem Verweis oder Link liegenden Inhalte zu eigen macht. Die inav GmbH hat keinen Einfluss auf die hinter dem Link liegenden Inhalte. Für rechtswidrige, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und für Schäden, die aufgrund der Nutzung von einem hinter dem Link liegenden Inhalt verursacht worden sind, haftet die inav GmbH daher nicht.
§ 16 Sonstiges
- Die inav GmbH orientiert sich in Bezug auf die angebotenen Beratungstätigkeiten an den Berufsgrundsätze des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater BDU e. V (abrufbar unter: www.bdu.de/Berufsgrundsaetze.html).
- Erfüllungsort ist Berlin. Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebende Streitigkeiten ist Berlin.
- Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen stets der Schriftform.
- Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Gleiches gilt im Fall einer Regelungslücke.
- Diese AGB haben ab 01.01.2023 Gültigkeit.
Stand: 24.02.2023